Begünstigte Umsatzsteuer für Software
Es wird also im Einzelfall zu prüfen sein, ob bei den abgeschlossenen Verträgen in erster Linie die Überlassung von Rechten der Fall ist, und ob das Softwarehaus die Anwendung von Programmen in den Vordergrund stellt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1986)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 27.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Umsatzsteuer
007.5 EDV |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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