Begünstigte Umsatzsteuer für Software

Es wird also im Einzelfall zu prüfen sein, ob bei den abgeschlossenen Verträgen in erster Linie die Überlassung von Rechten der Fall ist, und ob das Softwarehaus die Anwendung von Programmen in den Vordergrund stellt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1986)
VerfasserIn: Geyer, Georg
Ort / Verlag / Datum:27.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Umsatzsteuer
007.5 EDV
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 336.2 Umsatzsteuer Dokument Nr. A-527959 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage