Qualifikation des Entgeltes : VGH 84/08/0234 v.3.4.1986
Die Qualifikation, ob ein bestimmter Entgeltanteil dem 49 Abs.3 ASVG zu unterstellen ist, obliegt dem Sozialversicherungsträger und der Einspruchsbehörde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
351.83(094.5) ASVG 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Qualifikation, ob ein bestimmter Entgeltanteil dem 49 Abs.3 ASVG zu unterstellen ist, obliegt dem Sozialversicherungsträger und der Einspruchsbehörde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |