Qualifikation des Entgeltes : VGH 84/08/0234 v.3.4.1986

Die Qualifikation, ob ein bestimmter Entgeltanteil dem 49 Abs.3 ASVG zu unterstellen ist, obliegt dem Sozialversicherungsträger und der Einspruchsbehörde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
351.83(094.5) ASVG
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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