Bald weniger Bürokratie auf den Finanzämtern : Freibeträge gelten im neuen Jahr sechs Monate weiter. Allgemeiner Absetzbetrag wird aufgestockt. Neuregelung für Verlustzuweisungen. Vereinfachungen beim 'Touristenexport'

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1986)
Ort / Verlag / Datum:24.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:354.21 Bundesministerium für Finanzen
351.713 Abgabenordnung
336.2 Steuerreform
340.134 Gesetzgebung
336.2.027 Abschreibung: Steuer
Region:Österreich
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