Kein Kündigungsschutz nach Anerkennung eines allenfalls teilnichtigen Kettendienstvertrages : OGH 14 Ob 86/86 v.27.5.1986

Die Befristung des Dienstverhältnisses bedeutet einen Verzicht auf eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber und somit eine eindeutige Besserstellung des Arbeitnehmers.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:01.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-527770 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage