Geringfügig berufsfremde und allenfalls verbotene Arbeiten eines Kfz-Mechanikerlehrlings : LG Innsbruck 1 a Cg 29/83 v.23.1.1986
Beim Austrittsgrund der gröblichen Vernachlässigung der Pflichten muss es sich um eine bedeutende Pflichtverletzung des Lehrberechtigten oder Ausbilders handeln.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zusammenfassung: | Beim Austrittsgrund der gröblichen Vernachlässigung der Pflichten muss es sich um eine bedeutende Pflichtverletzung des Lehrberechtigten oder Ausbilders handeln. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |