Geringfügig berufsfremde und allenfalls verbotene Arbeiten eines Kfz-Mechanikerlehrlings : LG Innsbruck 1 a Cg 29/83 v.23.1.1986

Beim Austrittsgrund der gröblichen Vernachlässigung der Pflichten muss es sich um eine bedeutende Pflichtverletzung des Lehrberechtigten oder Ausbilders handeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:08.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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