Rechtsnatur der Bankomatkarte : OGH 11 Os 184/84 v.19.12.1984

Der OGH stellte fest, dass einer Bankomatkarte nach ihrem sonstigen Inhalt die Qualität einer Urkunde beigemessen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1986; Nr 28/29)
Ort / Verlag / Datum:10.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der OGH stellte fest, dass einer Bankomatkarte nach ihrem sonstigen Inhalt die Qualität einer Urkunde beigemessen werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog