Rechtsnatur der Bankomatkarte : OGH 11 Os 184/84 v.19.12.1984

Der OGH stellte fest, dass einer Bankomatkarte nach ihrem sonstigen Inhalt die Qualität einer Urkunde beigemessen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1986; Nr 28/29)
Ort / Verlag / Datum:10.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-527765 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage