Beamte auf bestreikten Arbeitnehmerarbeitsplätzen : BAG v.10.9.1985
Es verstösst weder gegen das Paritätsgebot noch gegen den Grundsatz der Neutralität des Staates im Arbeitskampf, wenn die Deutsche Bundespost bei einem Streik ihrer Arbeitnehmer um den Abschluss eines Tarifvertrages Beamte auf bestreikten Arbeitnehmerarbeitsplätzen einsetzt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1986; Nr 12; S 596-601)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
35.08 Dienst, öffentlicher 342.7 Grundrechte 35.081.71 Beamtenrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-526956 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |