16 MRG - 10 MRG - 27 Abs.3 MRG : OGH 6 Ob 502/85 v.18.4.1985
Im Anwendungsbereich des 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann dem 27 Abs.1 Z.1 oder Z.5 MRG zu unterstellen, wenn der laufende zulässige Mietzins nicht ausgeschöpft wurde, ausser es handelt sich um eine echte Mietzinsvorauszahlung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Österr Hausbesitz (1986; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht | Dokument Nr. A-526707 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |