16 MRG - 10 MRG - 27 Abs.3 MRG : OGH 6 Ob 502/85 v.18.4.1985

Im Anwendungsbereich des 16 MRG sind Einmalzahlungen selbst dann dem 27 Abs.1 Z.1 oder Z.5 MRG zu unterstellen, wenn der laufende zulässige Mietzins nicht ausgeschöpft wurde, ausser es handelt sich um eine echte Mietzinsvorauszahlung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1986; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-526707 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage