27 Abs.1 letzter Satz AngG : OGH 4 Ob 76/82 v.26.4.1983

Ein Dienstverhältnis, das bereits in den Erfüllungszustand getreten ist, kann nicht rückwirkend angefochten werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1986; Nr 3; S 209-214)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.77(094.5) Angestelltengesetz Dokument Nr. A-526617 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage