27 Z.1 AngG 405 ZPO : OGH 4 Ob 92/85 v.10.9.1985
Bei Auftreten eines Mankos kommt der Entlassungsgrund des 27 Z.1 AngG nur dann in Betracht, wenn dem Angestellten ein mit dem Fehlbetrag zusammenhängendes, schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1986; Nr 3; S 219-224)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-526612 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |