Keine Gesamtrechtsnachfolge bei Betriebseinbringungen : Neue OGH-Entscheidung erfordert Konsequenzen bei der Vertragsgestaltung

De lege ferenda ist der Wunsch nach einer völligen Neuregelung des Verschmelzungs-und Umwandlungsrechtes zu wiederholen. In Frage käme eine nach Umgründungsvorgängen differenzierende Regelung nach dem Vorbild des deutschen Umwandlungsgesetzes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei (1986; Nr 17; S 179-182)
VerfasserIn: Hügel, Hans F
Ort / Verlag / Datum:15.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
65.016 Unternehmerwechsel
347.4 Vertragsrecht
338.92 Strukturpolitik
658.114.3 Kapitalgesellschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.72 Gesellschaftsrecht Dokument Nr. A-526504 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage