Die Bibliotheken unter neuem Urheberrecht

Die gesetzliche Erlaubnis für jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke zum eigenen Bedarf in einzelnen Exemplaren zu vervielfältigen (53), ist im grossen und ganzen aufrechterhalten geblieben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliografie (1986; Nr 1; S 1-15)
VerfasserIn: Sinogowitz, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
34.04 Rechtsreform
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Exemplare / Bindeeinheiten

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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-525303 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage