Die Bibliotheken unter neuem Urheberrecht
Die gesetzliche Erlaubnis für jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke zum eigenen Bedarf in einzelnen Exemplaren zu vervielfältigen (53), ist im grossen und ganzen aufrechterhalten geblieben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliografie (1986; Nr 1; S 1-15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
34.04 Rechtsreform |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. A-525303 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |