Urlaub auch für Arbeitslose
Bezieher von Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssten ihr zuständiges Arbeitsamt jedoch vorher verständigen.Dann könnten sie bis zu drei Wochen jährlich Urlaub machen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 27.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 331.817 Urlaub |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!