Urlaub auch für Arbeitslose

Bezieher von Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssten ihr zuständiges Arbeitsamt jedoch vorher verständigen.Dann könnten sie bis zu drei Wochen jährlich Urlaub machen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
331.817 Urlaub
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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