Urlaub auch für Arbeitslose

Bezieher von Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssten ihr zuständiges Arbeitsamt jedoch vorher verständigen.Dann könnten sie bis zu drei Wochen jährlich Urlaub machen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
331.817 Urlaub
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-523636 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage