Urlaub auch für Arbeitslose

Bezieher von Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssten ihr zuständiges Arbeitsamt jedoch vorher verständigen.Dann könnten sie bis zu drei Wochen jährlich Urlaub machen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:27.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
331.817 Urlaub
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bezieher von Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssten ihr zuständiges Arbeitsamt jedoch vorher verständigen.Dann könnten sie bis zu drei Wochen jährlich Urlaub machen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog