Urlaub auch für Arbeitslose
Bezieher von Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssten ihr zuständiges Arbeitsamt jedoch vorher verständigen.Dann könnten sie bis zu drei Wochen jährlich Urlaub machen.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 331.817 Urlaub |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bezieher von Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssten ihr zuständiges Arbeitsamt jedoch vorher verständigen.Dann könnten sie bis zu drei Wochen jährlich Urlaub machen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |