Unterschiedliche Berücksichtigung von Zulagen bei Bundesforst-Bediensteten und -Pensionisten : OGH 4 Ob 123/84 v.14.1.1986

Es ist offenkundig, dass eine Regelung, die zwischen Bediensteten des Aktivstandes und solchen des Ruhestandes unterscheidet, mit dem Gleichheitsgebot grundsätzlich vereinbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:03.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.087.43 Beamte: Pension Dokument Nr. A-523275 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage