Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und wirtschaftliches Eigeninteresse : BGH v.23.10.1985

Ein Vertreter kann für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen selbst haften, wenn er in besonderem Masse persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat oder die Vertragsverhandlungen massgeblich beeinflusst und aus dem Geschäftsabschluss eigenen wirtschaftlichen Nutzen erstrebt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 16; S 1042-1047)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
658.114.4 GesmbH
65.08 Manager
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Vertreter kann für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen selbst haften, wenn er in besonderem Masse persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat oder die Vertragsverhandlungen massgeblich beeinflusst und aus dem Geschäftsabschluss eigenen wirtschaftlichen Nutzen erstrebt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog