Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und wirtschaftliches Eigeninteresse : BGH v.23.10.1985
Ein Vertreter kann für ein Verschulden bei Vertragsverhandlungen selbst haften, wenn er in besonderem Masse persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat oder die Vertragsverhandlungen massgeblich beeinflusst und aus dem Geschäftsabschluss eigenen wirtschaftlichen Nutzen erstrebt hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1986; Nr 16; S 1042-1047)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
658.114.4 GesmbH 65.08 Manager 331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-523006 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |