Rechtshürde für Nichtorganspender : Datenbank für jene, die nach ihrem Tod 'ganz' bleiben wollen, fehlt

Wer zu seinen Lebzeiten nicht ausdrücklich feststellt, dass keines seiner Organe im Todesfall transplantiert werden darf, bei dem kann rechtlich gesehen eine Organentnahme durchgeführt werden. Auch die Angehörigen haben in diesem Fall keinerlei Einspruchsrecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:26.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Haslinger, Alfred
Klassifikation:61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme Dokument Nr. A-521967 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage