Rechtshürde für Nichtorganspender : Datenbank für jene, die nach ihrem Tod 'ganz' bleiben wollen, fehlt
Wer zu seinen Lebzeiten nicht ausdrücklich feststellt, dass keines seiner Organe im Todesfall transplantiert werden darf, bei dem kann rechtlich gesehen eine Organentnahme durchgeführt werden. Auch die Angehörigen haben in diesem Fall keinerlei Einspruchsrecht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Haslinger, Alfred
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Klassifikation: | 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme | Dokument Nr. A-521967 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |