Gefährlicher Abfall

Für den Sondermüll gibt es zwar eine Aufzeichnungs-, Melde-und Nachweispflicht, aber kaum Möglichkeiten, das brisante Material wirkungsvoll zu entschärfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Umweltschutz Nr 7-10 (1986; Nr 5)
VerfasserIn: Lukschanderl, Leopold
Ort / Verlag / Datum:05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll: Sondermüll
351.77 Umweltschutz
Region:BRD
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