Verfassungswidrigkeit der Beitragspflicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt?

Die Ausgestaltung der Beitragspflicht einmalig gezahlten Arbeitsentgelts gem. 385 Abs.1 a RVO führt zu erheblich ungleichen Beitragsbelastungen (bis zu 5,4 %) bei gleichem Jahreseinkommen und gleichen Ansprüchen auf Lohnersatzleistungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 15; S 1007-014)
VerfasserIn: Bieback, Karl-Jürgen
Ort / Verlag / Datum:30.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-521107 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage