Erhebliches Dienstversäumnis : LG Wien 44 Cg 226/85 v.19.12.1985
Erheblich ist das Dienstversäumnis insbesondere dann, wenn ihm nach der Dauer der versäumten Arbeitszeit, nach Massgabe der Dringlichkeit der zu verrichtenden Arbeit oder wegen des Ausmasses des zufolge des Versäumnisses nicht erzielten Arbeitserfolges, oder der sonstigen durch sie eintretenden betr...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-521104 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |