Personalzimmer und tatsächliche Nächtigungsart : VGH 86/08/0038 und 86/08/0021 v.27.2.1986

Es muss geklärt werden, ob dem Arbeitnehmer an diesem Tag ein dem 16 Abs.1 ANSchG entsprechender Raum zur Verfügung gestanden ist. Trifft dies zu, dann kommt es nicht mehr darauf an, wo der Arbeitnehmer tatsächlich genächtigt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es muss geklärt werden, ob dem Arbeitnehmer an diesem Tag ein dem 16 Abs.1 ANSchG entsprechender Raum zur Verfügung gestanden ist. Trifft dies zu, dann kommt es nicht mehr darauf an, wo der Arbeitnehmer tatsächlich genächtigt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog