Personalzimmer und tatsächliche Nächtigungsart : VGH 86/08/0038 und 86/08/0021 v.27.2.1986
Es muss geklärt werden, ob dem Arbeitnehmer an diesem Tag ein dem 16 Abs.1 ANSchG entsprechender Raum zur Verfügung gestanden ist. Trifft dies zu, dann kommt es nicht mehr darauf an, wo der Arbeitnehmer tatsächlich genächtigt hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-520803 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |