Personalzimmer und tatsächliche Nächtigungsart : VGH 86/08/0038 und 86/08/0021 v.27.2.1986

Es muss geklärt werden, ob dem Arbeitnehmer an diesem Tag ein dem 16 Abs.1 ANSchG entsprechender Raum zur Verfügung gestanden ist. Trifft dies zu, dann kommt es nicht mehr darauf an, wo der Arbeitnehmer tatsächlich genächtigt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-520803 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage