Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten : BGH v.5.2.1986
Die durch das Hinterbliebenenrenten-und Erziehungszeiten-Gesetz eingeführte Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten ist beim Versorgungsausgleich auch dann zu berücksichtigen, wenn das Ende der Ehezeit zeitlich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 18; S 1169-1171)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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