Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten : BGH v.5.2.1986

Die durch das Hinterbliebenenrenten-und Erziehungszeiten-Gesetz eingeführte Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten ist beim Versorgungsausgleich auch dann zu berücksichtigen, wenn das Ende der Ehezeit zeitlich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 18; S 1169-1171)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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