27 Abs.4 AngG: 4 UrlG : OGH 4 Ob 102/84 v.25.9.1984
Wenn ein Betriebsrat nicht besteht und daher die Voraussetzungen für das in 4 Abs.4 UrlG geregelte Verfahren nicht vorliegen, kann der Arbeitnehmer zur Durchsetzung seines Anspruches nur den Rechtsweg beschreiten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1986; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.77(094.5) Angestelltengesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-519572 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |