Vereinbarungen über Diensterfindungsvergütung

Ebenso wie ein Verzicht des AN auf an sich unverzichtbare Rechte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zulässig ist, unterliegen auch die erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über eine Diensterfindung getroffenen Vereinbarungen nicht den Beschränkungen des 17 PatG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:608.1 Erfindungen
347.771 Patentrecht
347.77.023 Erfinderrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 608.1 Erfindungen Dokument Nr. A-519498 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage