Disko-Inhaber auch verantwortlich für Lärm der Gäste auf der Strasse : Verwaltungsgerichtshof aktuell

Nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofes sind Vorgänge, durch welche Nachbarn belästigt werden können, auch solche, die sich zwar ausserhalb, aber im engeren örtlichen Bereich der Betriebsanlage abspielen. Dazu gehört auch das Verhalten der Gäste.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.517.2 Lärmbekämpfung
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 628.517.2 Lärmbekämpfung Dokument Nr. A-519434 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage