Ersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Schädiger bei Verletzung seiner Arbeitnehmer : Bundesgerichtshof v.28.1.1986

Beiträge des Arbeitgebers zu den Sozialkassen des Baugewerbes (Urlaubskasse und Lohnausgleichskasse) sind dem Erwerb des Arbeitnehmers i. S. von 842 BGB zuzurechnen und werden deshalb von 4 LFZG erfasst.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1986; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:09.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-519157 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage