Verlustvortrag und Verlustausgleich nicht vererbbar?

Der VwGH vertritt die Auffassung, dass Verluste im Jahr des Todes des Erblassers mit Gewinnen des Erben nicht ausgleichsfähig sind (E 14.5.1969, 429/68).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 4)
VerfasserIn: Doralt, Werner
Ort / Verlag / Datum:04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
347.65/.68 Erbrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Der VwGH vertritt die Auffassung, dass Verluste im Jahr des Todes des Erblassers mit Gewinnen des Erben nicht ausgleichsfähig sind (E 14.5.1969, 429/68).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog