Verlustvortrag und Verlustausgleich nicht vererbbar?

Der VwGH vertritt die Auffassung, dass Verluste im Jahr des Todes des Erblassers mit Gewinnen des Erben nicht ausgleichsfähig sind (E 14.5.1969, 429/68).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 4)
VerfasserIn: Doralt, Werner
Ort / Verlag / Datum:04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
347.65/.68 Erbrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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