Zur Gewährleistungsfrist bei erfolglosem Verbesserungsversuch : OGH 7 Ob 642/85 v.12.12.1985 - ABGB: 922, 932, 933

Beim erfolglosen Verbesserungsversuch muss die Aufhebung des Vertrags in der ab Kenntnis der Verbesserungsverweigerung bzw. der Unbehebbarkeit des Mangels laufenden Gewährleistungsfrist begehrt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
347.513 Schadenersatz
347 Privatrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.4 Vertragsrecht Dokument Nr. A-518976 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage