Antragsbindung des Einigungsamtes bei Zustimmung zu Betriebsratskündigung Begriff der Mandatsausübung : VwGH 83/01/0073 v.11.9.1985 - ArbVG: 71, 120 bis 122
Einigungsamtliche Entscheidungen betreffend die Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung von Betriebsratsmitgliedern sind antragsbedürftige Verwaltungsakte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
347.998.74 Einigungsämter 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Einigungsamtliche Entscheidungen betreffend die Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung von Betriebsratsmitgliedern sind antragsbedürftige Verwaltungsakte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |