Antragsbindung des Einigungsamtes bei Zustimmung zu Betriebsratskündigung Begriff der Mandatsausübung : VwGH 83/01/0073 v.11.9.1985 - ArbVG: 71, 120 bis 122

Einigungsamtliche Entscheidungen betreffend die Zustimmung zur Kündigung oder Entlassung von Betriebsratsmitgliedern sind antragsbedürftige Verwaltungsakte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
347.998.74 Einigungsämter
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-518963 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage