Kündigungszustimmung durch Unterfertigung eines unklaren Schreibens : OGH 4 Ob 83, 84/85 v.28.10.1985

Durch Unterfertigung der Namensliste von zu kündigenden Arbeitnehmern liegt eine ausdrückliche Erklärung vor, sofern beide Teile unabhängig von der Formulierung davon ausgingen, dass durch die Unterfertigung seitens des Betriebsratsobmannes die Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:27.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-518679 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage