Kein Entgeltcharakter einer Ersatzruhezeit für Bereitschaftsdienst : LG Wien 44 Cg 10/85 v.6.3.1986

Kommt es hingegen zu einer Abgeltung des Bereitschaftsdienstes durch die kollektivvertragliche Gewährung von Ersatzruhezeit, so liegt keine Erweiterung des Umfanges des Leistungsaustausches vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:27.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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