Verschulden und Schadensminderung bei schadensgeneigter Tätigkeit : OGH 4 Ob 101/85 v.10.9.1985
Bedenkt man, dass der Lenker des Lkw-Zuges für seine schadensgeneigte Arbeit nur ein monatliches Bruttoentgelt von 10.050 S erhielt, dann erscheint eine Mässigung des Schadensbetrages nach 2 DHG von 600.000 S auf 50.000 S gerechtfertigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-517558 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |