Verschulden und Schadensminderung bei schadensgeneigter Tätigkeit : OGH 4 Ob 101/85 v.10.9.1985

Bedenkt man, dass der Lenker des Lkw-Zuges für seine schadensgeneigte Arbeit nur ein monatliches Bruttoentgelt von 10.050 S erhielt, dann erscheint eine Mässigung des Schadensbetrages nach 2 DHG von 600.000 S auf 50.000 S gerechtfertigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:02.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-517558 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage