Psychische Komponente bei unzumutbarer Urlaubskonsumation : AG Wien 10 Cr 302/85 v.14.1.1986

Dass der Erholungszweck des Urlaubes auch erst dann ausgeschöpft wird, wenn er gemeinsam mit dem Ehegatten verbracht werden kann, ist eine psychische Komponente des Urlaubes, die nicht völlig ausser acht gelassen werden darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:29.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-517553 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage