Psychische Komponente bei unzumutbarer Urlaubskonsumation : AG Wien 10 Cr 302/85 v.14.1.1986
Dass der Erholungszweck des Urlaubes auch erst dann ausgeschöpft wird, wenn er gemeinsam mit dem Ehegatten verbracht werden kann, ist eine psychische Komponente des Urlaubes, die nicht völlig ausser acht gelassen werden darf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-517553 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |