Im Zweifel Darlehen oder Leihe statt Schenkung?
Es dürfte richtig sein, iS der hM an der These festzuhalten, dass 915 Satz 1 ABGB gegenüber 914 ABGB bloss subsidiäre Geltung hat und daher nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn die gesamte Auslegung nach 914 ABGB einen Zweifel bestehen lässt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1986; Nr 7/8; S 205-209)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.472 Schenkungen
347.4 Vertragsrecht 336.77 Kredite 347 Privatrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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