Im Zweifel Darlehen oder Leihe statt Schenkung?

Es dürfte richtig sein, iS der hM an der These festzuhalten, dass 915 Satz 1 ABGB gegenüber 914 ABGB bloss subsidiäre Geltung hat und daher nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn die gesamte Auslegung nach 914 ABGB einen Zweifel bestehen lässt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1986; Nr 7/8; S 205-209)
VerfasserIn: Zemen, Herbert
Ort / Verlag / Datum:12.04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.472 Schenkungen
347.4 Vertragsrecht
336.77 Kredite
347 Privatrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.472 Schenkungen Dokument Nr. A-517424 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage