Berufung und Berufungsentscheidung im Dienstrechtsverfahren

Durch 12 DVG werden für die Berufung im Dienstrechtsverfahren einige Abweichungen vom AVG normiert. Die in dieser Bestimmung angeordnete 'Rückwirkung' der Berufungsentscheidung wurde von der Lehre verschiedentlich als verfassungsrechtlich bedenklich problematisiert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 2; S 43-49)
VerfasserIn: Thienel, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:03.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
35.081.71 Beamtenrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsverfahren Dokument Nr. A-516807 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage