Berufung und Berufungsentscheidung im Dienstrechtsverfahren
Durch 12 DVG werden für die Berufung im Dienstrechtsverfahren einige Abweichungen vom AVG normiert. Die in dieser Bestimmung angeordnete 'Rückwirkung' der Berufungsentscheidung wurde von der Lehre verschiedentlich als verfassungsrechtlich bedenklich problematisiert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 2; S 43-49)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.95 Verwaltungsverfahren
35.081.71 Beamtenrecht 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsverfahren | Dokument Nr. A-516807 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |