Verweigerung einer Dienstfahrt mit mangelhaft ausgestattetem Dienstkraftwagen : OGH 14 Ob 22/86 v.4.3.1986
Gemäss 58 Abs.4 StVO ist der Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, einen nicht ordnungsgemässen Zustand des Kraftfahrzeuges dem Besitzer oder dem Verfügungsberechtigten zu melden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.05.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.76 Kraftfahrer
351.811 Strassenverkehrsordnung 331.13 Entlassung: Arbeit 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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