Verweigerung einer Dienstfahrt mit mangelhaft ausgestattetem Dienstkraftwagen : OGH 14 Ob 22/86 v.4.3.1986

Gemäss 58 Abs.4 StVO ist der Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, einen nicht ordnungsgemässen Zustand des Kraftfahrzeuges dem Besitzer oder dem Verfügungsberechtigten zu melden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:13.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.76 Kraftfahrer
351.811 Strassenverkehrsordnung
331.13 Entlassung: Arbeit
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.76 Kraftfahrer Dokument Nr. A-516390 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage