Mit Produkthaftung warten : Stv. Konsum-General: Zuerst Erfahrungen aus EG-Ländern

Es zeichnet sich ab: Eine Haftungsbegrenzung von 1,3 Milliarden Schilling für Sachschäden, das prinzipielle Geradestehen der Importeure, eine Ausnahme für Landwirtschaftsprodukte und für Entwicklungsrisken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1986)
Ort / Verlag / Datum:21.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Gerharter, Hermann
Mittermayr, Siegfried
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.45 Konsumentenschutz
368.025.8 Versicherungsleistungen
368 Versicherungswesen
368.021.26 Selbstbehalt: Versicherungswesen
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht Dokument Nr. A-516167 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage